Verband Wettberger Vereine/Wettberger Kulturring

14. April 2022

Verband Wettberger Vereine aktuell

Liebe Wettberger*innen,
liebe Mitbürger*innen,
endlich ist es so weit! Die Narzissen, Tulpen und Krokusse kündigen nun endlich den Frühling an und machen Hoffnung auf wärmere Temperaturen.

Ein Grund für uns mit Ihnen am 30.04.2022 ab 20.00 Uhr im Wettberger Sportpark, in den Mai zu tanzen. Die Karte für unseren Tanz in den Mai 2022 kostet pro Person 10.00 EUR (incl. Begrüßungsgetränk) und ist ab dem 01.04.2022 bei unseren bekannten Vorverkaufsstellen (Heumann Optik, Filou und Kumms Bistro) erhältlich.
Die Veranstaltung wird nach den aktuellen Corona-Richtlinien des Landes Niedersachsen (z.Z. 3G) durchgeführt.
Bitte beachten Sie: am Veranstaltungsabend müssen Sie nachweisen, dass Sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Können Sie nicht an dem Fest teilnehmen. Wir werden in diesem Fall das Eintrittsgeld nicht zurückerstatten!

Wie in jedem Jahr ist auch wieder vom 01.04. bis zum 15.07. die Brut- und Setzzeit.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Hundebesitzer: Nehmen sie Rücksicht, und lassen sie ihre Hunde nicht mehr frei herumlaufen!
Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit nicht gestört werden. Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere.
Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.
Achten Sie bitte auch darauf, dass während dieser Zeit Katzen entweder im Haus bleiben oder an der Leine geführt werden sollten.

Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Wir möchten Sie hier nochmal darauf hinweisen, dass es sich bei den Grünflächen um Wettbergen um ein Landschaftsschutzgebiet gem. § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz handelt. Demnach sind die Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Das Wettberger Holz ist zusätzlich als Schongebiet gem. 33 Abs. 2 NWaldLG ausgewiesen. Auch dort gilt die ganzjährige Anleinpflicht.

Wir möchten weiterhin auf Schilder hinweisen, die Sie tw. neben den Hauptwegen in der Feldmarkt finden können. Diese Schilder weisen auf bestimmt Zonen hin, die gerne vom Wild genutzt werden um Ruhe zu finden. Bitte lassen Sie den Tieren diesen kleinen Rückzugsort und betreten Sie nicht diese Orte, weder mit Hunden, noch mit Pferden oder um selbst dort die Ruhe zu genießen.

Helfen auch Sie dabei, Wettbergen noch schöner und l(i)ebenswerter zu machen.

Es grüßt Sie herzlichst
Ihr
VERBAND WETTBERGER VEREINE e.V.

Roman Scheel
1. Vorsitzender

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